05-04-2012, 16:55
(05-04-2012, 16:31)Austriake schrieb: Der Pflichtige lebt dann in Deutschland formal von den Zuwendungen Dritter; bezahlt seine Einkommenssteuer in den USA wie es sich gehört und ist in Deutschland nicht mehr pfändbar. Oder gibt es hier einen Denkfehler?
Austriake
Ich würde sagen, er IST in DE steuerpflichtig, weil er eben hier wohnt (= "seinen Lebensmittelpunkt in DE hat" würde FA-Beamter sagen). Vor allem wenn er in DE tatsächlich arbeitet (auch für eine Firma aus Timbuktu), aber auch dann, wenn er "remote" oder sonst wie woanders tätig ist. Evtl. stimmt Dein Konstrukt, wenn Du in DE weniger als 183 Tage verbleibst, aber es kommt auf die Beschäftigung an
Ohne echte Wohnsitzaufgabe kommst Du am deutschen Fiskus nicht vorbei