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Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
#3
P.S. Du hast hier alles schön vermischt: Konto, Pfändung, Arbeitsvertrag, Steuern...
Trenne die einzelnen Themen, es hilft

Dein Konto musst Du bei der nächsten EV verraten. Den AG auch. Ob sich eines davon im Ausland pfänden läßt ist ein anderes Thema, hat aber mit den Steuern und Sozial-Abgaben nichts zu tun. Und es gibt noch den §170, als Druckmittel solange Du in DE lebst
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RE: Kreditkartenkonto als Gehaltskonto - von FreiHerr - 05-04-2012, 17:02

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