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Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
#6
P.S. Ich habe übersehen, dass Du vom ausländischen Dach sprichst. Ok, es sieht schon besser aus Smile Allerdings hat man dann evtl. die "erhöhte Mitwirkungspflicht" gegenüber dem FA, vielleicht wird eine Niederlassung/Gewerbe in DE notwendig (mit der Firmen-Steuerpflicht in DE???)

Es gibt immer wieder Strafprozesse bei solchen Konstrukten, ein Beispiel
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kreditkartenkonto als Gehaltskonto - von FreiHerr - 05-04-2012, 18:31

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