05-04-2012, 23:18
(05-04-2012, 17:32)Clint Eastwood schrieb: Wenn ich einen so flexiblen Arbeitgeber hätte, dann würde ich den einen Consulting-Vertrag schließen lassen mit einer Firma, die mir nicht gehört und die ggf. im Ausland sitzt (Schweiz, Tschechien, Irland, wo die Steuern niedrig sind) und mich dann von dieser mit einem schmalen deutschen Gehalt an der Pfändungsgrenze einstellen lassen.
Dann ist man verpflichtet eine Betriebsstätte in Deutschland zu eröffnen. Dann kann man die Firma auch gleich in Deutschland gründen. Die Umsätze sind zu gering, um sich 2 Firmensitze zu leisten. Zumal in Deutschland kein steuerfreier Geldabfluss möglich ist, um die Kosten im Ausland zu decken. In der Schweiz geht das im Übrigen.