06-04-2012, 11:19
(05-04-2012, 23:15)Leutnant Dino schrieb: Das ist wurscht. Auf jeden Fall bezahlst Du die Steuern in Deutschland. Das Finanzamt wird das unnachgiebig einziehen.
Guckt mal da:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf
Artikel 15 Abs. 2
Wenn die US-Firma in Deutschland keine Betriebsstätte hat (und nicht mal ein Logistikzentrum, das nur der Lagerung und Verteilung von Waren dient, zählt in diesem Abkommen als Betriebsstätte....), dann kann der virtuelle Pflichtige in unserem Beispiel sehr wohl sein Einkommen in den USA versteuern. Ganz legal.
Sozialversicherungsbeiträge können vom Pflichtigen selbst direkt an die Sozialversicherungsträger wie Renten- und Krankenversicherung überwiesen werden. Habe ich selbst jahrelang so gemacht (habe über der Beitragsbemessungsgrenze verdient) - andererseits, wenn deutsche Renten- oder Krankenversicherung das Geld des Pflichtigen nicht wollen- in Europa wird sich schon jemand finden, der die Knete annimmt.
Dass deutsche Gerichtsvollzieher an US-amerikanischen Bankkonten abprallen wie Wassertropfen von der Wachsjacke, das glaube ich auch.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1