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Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
#12
(06-04-2012, 11:19)Austriake schrieb:
(05-04-2012, 23:15)Leutnant Dino schrieb: Das ist wurscht. Auf jeden Fall bezahlst Du die Steuern in Deutschland. Das Finanzamt wird das unnachgiebig einziehen.

Guckt mal da:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

Artikel 15 Abs. 2

Wenn die US-Firma in Deutschland keine Betriebsstätte hat (und nicht mal ein Logistikzentrum, das nur der Lagerung und Verteilung von Waren dient, zählt in diesem Abkommen als Betriebsstätte....), dann kann der virtuelle Pflichtige in unserem Beispiel sehr wohl sein Einkommen in den USA versteuern. Ganz legal.
Sozialversicherungsbeiträge können vom Pflichtigen selbst direkt an die Sozialversicherungsträger wie Renten- und Krankenversicherung überwiesen werden. Habe ich selbst jahrelang so gemacht (habe über der Beitragsbemessungsgrenze verdient) - andererseits, wenn deutsche Renten- oder Krankenversicherung das Geld des Pflichtigen nicht wollen- in Europa wird sich schon jemand finden, der die Knete annimmt.

Hast du selbst den Artikel 15 Abs. 2 aus dem PDF gelesen? Das was drin steht, hat mit deinem Text nichts gemeinsam. In Artikel 15 Abs. 2 steht nämlich das der Lohn dort versteuert wird, wo man lebt, zumindest mehr als halben Jahr. Deine ausführungen sind nur ein Wunschdenken.

Versuch mal logisch zu denken: du fährst deutsche Autobahnen, rufst deutsche Polizei wenn was ist, deine lieben Kinder gehen in die deutsche Schulen, ihr nutzt deutsche Krankenhäuser, du willst vielleicht irgendwann mal deutsch Hartz-en - alles steuerfinanziert. Aber dein Geld willst du in den USA versteuern? Confused

Letzter Tipp: rechne mit realistischen Zahlen, von der Größenordnung hängt sehr viel ab. 100-125k$ aus dem 1. Posting in Deinem Fall sind unrealistisch, sorry

Zitat:Dass deutsche Gerichtsvollzieher an US-amerikanischen Bankkonten abprallen wie Wassertropfen von der Wachsjacke, das glaube ich auch.

Ich wäre mir nicht so sicher. Schließlich hat man in DE jede Menge von GIs gezeugten Kinder und deswegen ein Unterhaltsabkommen. Nach diesem Abkommen sollte auch Kontopfändung möglich sein, wenn auch viel schwieriger als inländische.
So genau weiß ich es aber nicht...
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RE: Kreditkartenkonto als Gehaltskonto - von FreiHerr - 06-04-2012, 12:00

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