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Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
#13
Artikel 14
"Einkünfte, die eine in einem in einem Vertragsstaat ansässige natürlich Person aus selbständiger Arbeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden."

Kein Land der Welt lässt sich die Steuern entgehen. Ausser man arbeitet eben maximal 183 Tage in diesem Land und wohnt woanders. Dann ist man in dem Land steuerpflichtig, wo man seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat.

Ein Schweizer Steueranwalt sagte mir letztens, dass seine Kunden 10mal am Tag anrufen und neue Ideen haben, wie man Steuern sparen könnte und sich vor dem Zugriff schützt ... alles Unfug.

Das System, den Lohn aus dem Ausland zu bekommen und in Deutschland zu arbeiten, um somit Steuern und auch den Zugriff vor dem Jugendamt zu vermeiden, ist toll. Ich wäre sofort dabei, aber die Steuergesetze sprechen dagegen. Den Trouble mit dem Finanzamt steht keiner durch. Hierfür braucht man richtig Geld, um das Finanzamt am Nasenring durch die Arena zu führen. Hinzu kommt noch, dass der Arbeitgeber diesen Quark niemals mitmachen dürfte. Wer ist schon so wichtig?

Ich arbeite für eine kleine Firma in Deutschland. Und eines kann ich sagen: Da geht nichts! Steuerberater und Buchhalter achten schon von Natur darauf aus, dass alles sauber und ordentlich geführt wird.

Zitat:Dass deutsche Gerichtsvollzieher an US-amerikanischen Bankkonten abprallen wie Wassertropfen von der Wachsjacke, das glaube ich auch.

Das glaube ich nicht. Niemand wird sich die Mühe für 5.000 USD machen, aber bei größeren Beträgen soll man sich nicht sicher sein.



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RE: Kreditkartenkonto als Gehaltskonto - von Leutnant Dino - 06-04-2012, 12:30

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