06-04-2012, 16:55
Der Selbstbehalt bei Unterhalt nach §1615l BGB beträgt nur 1050 EUR. Runterrechnen und Begründungen erfinden kann jeder Richter, aber so schlecht sind die Chancen nicht, bei 1050 EUR zu bleiben.
Unterhalt an uneheliches Kind ?
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Unterhalt an uneheliches Kind ? - von Sigure - 06-04-2012, 13:48
RE: Unterhalt an uneheliches Kind ? - von Bluter - 06-04-2012, 14:25
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