06-04-2012, 17:34
na klar:
"Wir weisen Sie darauf hin, dass es Ihnen anheim gestellt ist, die Mutter Ihrer Kinder in ihrem Väterentsorgungsbestreben und Umgangsboykottverhalten finanziell zu unterstützen, indem Sie beantragen, dass wir als Sozialhilfeträger Ihnen den Kindesunterhalt durch Aufstockung Ihres Einkommens zur Verfügung stellen!"
Am Geld fehlt's ja in Deutschland nicht.
Und wenn freundliche Familiengerichte mütterliche Kindeswohlmißachtung schon unterstützen - warum nicht auch der Sozialhilfeträger?
"Wir weisen Sie darauf hin, dass es Ihnen anheim gestellt ist, die Mutter Ihrer Kinder in ihrem Väterentsorgungsbestreben und Umgangsboykottverhalten finanziell zu unterstützen, indem Sie beantragen, dass wir als Sozialhilfeträger Ihnen den Kindesunterhalt durch Aufstockung Ihres Einkommens zur Verfügung stellen!"
Am Geld fehlt's ja in Deutschland nicht.
Und wenn freundliche Familiengerichte mütterliche Kindeswohlmißachtung schon unterstützen - warum nicht auch der Sozialhilfeträger?