06-04-2012, 19:38
(06-04-2012, 17:34)Ibykus schrieb: Und wenn freundliche Familiengerichte mütterliche Kindeswohlmißachtung schon unterstützen - warum nicht auch der Sozialhilfeträger?
Dazu sage ich schon lange.
Weg mit gesetzlichem KU
Viele betreuende Elternteile verbinden Umgangsanspruch ja mit pünktlicher Zahlung des KU.
Du siehst es genau umgekehrt. Du sagst: "kein Sorgerecht, kein Unterhalt - Basta."
Beides hat im Grunde genommen nichts miteinander zu tun, würde aber vielen Unterhalts- und umgangsboykotierenden Elternteilen den Wind aus den Segeln nehmen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.