Kontrollrechnung nach SGB II aufgrund mir bekannter Zahlen.
1400 € Netto, angem. Miete von 500 €, Umgang mit 6 Tagen/Monat angesetzt, ges. Mindest-KU 225 € Zahlbetrag, tituliert.
Bedarf:
918 €
Einkommen, anrechenbar:
845 €
Aufstockung:
73 €
Mittelzufluß gesamt:
1473 €
Verfügbare Mittel nach Zahlung von KdU und KU:
748 € zum Leben für Vater mit Kind
Ich sehe nach Vorstehendem keinen Grund, sich von Beistand und Unterhaltsvorschußkasse ärgern zu lassen. Gesetzlichen KU väterfreundlich titulieren lassen und gut ist. Andere Wege sollte man zwanghaften Berufsquerulanten überlassen, die nichts Besseres zu tun sehen, oder solchen, die gern Jammern und sich als Opfer wohl fühlen.
Allerdings wird es auch gegenüber der SGB II-Stelle nicht ganz leicht sein, die recht hohen KdU für einen 2-Personen-Haushalt zu begründen.
Nicht ganz unwichtig für den Gesamtbedarf der BG ist eine gute Umgangsregelung.
Unterhalt der KM (nach Leitlinien) dürfte minimierbar sein:
1400 Netto
(- Aufwendungen)
- 225 KU
---
1175
-1050 Selbstbehalt gegen die KM
---
125 Unterhalt für die KM höchstens
1400 € Netto, angem. Miete von 500 €, Umgang mit 6 Tagen/Monat angesetzt, ges. Mindest-KU 225 € Zahlbetrag, tituliert.
Bedarf:
918 €
Einkommen, anrechenbar:
845 €
Aufstockung:
73 €
Mittelzufluß gesamt:
1473 €
Verfügbare Mittel nach Zahlung von KdU und KU:
748 € zum Leben für Vater mit Kind
Ich sehe nach Vorstehendem keinen Grund, sich von Beistand und Unterhaltsvorschußkasse ärgern zu lassen. Gesetzlichen KU väterfreundlich titulieren lassen und gut ist. Andere Wege sollte man zwanghaften Berufsquerulanten überlassen, die nichts Besseres zu tun sehen, oder solchen, die gern Jammern und sich als Opfer wohl fühlen.
Allerdings wird es auch gegenüber der SGB II-Stelle nicht ganz leicht sein, die recht hohen KdU für einen 2-Personen-Haushalt zu begründen.
Nicht ganz unwichtig für den Gesamtbedarf der BG ist eine gute Umgangsregelung.
Unterhalt der KM (nach Leitlinien) dürfte minimierbar sein:
1400 Netto
(- Aufwendungen)
- 225 KU
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1175
-1050 Selbstbehalt gegen die KM
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125 Unterhalt für die KM höchstens