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Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
#20
Das Bobbele war ja auch nie der Hellste; eigentlich hätte er sich einen Steuerberater leisten können müssen, der ihn auf die Grenzwertigkeit eines solchen Verhaltens hätte aufmerksam machen müssen.

Geht das hier diskutierte Konstrukt nicht etwas zu weit. Wer sich hauptsächlich in Deutschland aufhält, ist hier natürlich steuerpflichtig. Sofern man aber in Deutschland nicht gemeldet ist, und auch keine SV oder Steuern abführt sowie das Geld auf ein ausländisches (Kreditkarten-)konto läuft, ist zumindest die Papierspur des Geldes ein wenig verschleiert.

Man kann ausländische Kreditkartenkonten stellenweise wie Girokonten nutzen, inkl. Überweisungen in das In- und Ausland.

Soweit erscheint mir das Konstrukt schon recht stringent, aber es gibt mit dem Arbeitgeber natürlich einen Mitwisser. Wenn man da mal nicht so spurt, wie der AG will, heißt es ganz schnell: "You know about your tax issues in your home country?"

Selbst mit Trustkonstrukten und Stiftungen in Timbuktu ganz man steuerlich ganz schnell mal auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] fliegen. Sicherlich kann man eher 40 000,00 EUR Unterhaltsschulden nicht bedienen, als 4 000,00 EUR Steuern bzw. Abgaben.

Manchmal sollte man sich halt Gedanken machen, ob man sich einen zusätzlichen Gegner anlachen will, dessen Streitmacht die selbige des eigentlichen Gegners in den Schatten stellt.
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RE: Kreditkartenkonto als Gehaltskonto - von Baum - 08-04-2012, 15:36

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