(08-04-2012, 19:46)carnica schrieb: Hi Camper,Pardon. Das ist grober Unfug!
grundsätzlich ja, wenn man Hartz-IV bezieht. Darauf bezog sich auch mein Kommentar heute Mittag. Da @Absurdistan aber arbeitet, gelten diese Sätze für ihn per se nicht (7,5 Euro/Kind/Tag) und auch nicht die anteiligen Sätze für die Miete einer "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit".
(...)
Umgangskosten sind Teil der Bedarfsberechnung.
Der KU wird hingegen bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt, dh als nichtbereite Mittel abgezogen!
Wird der Bedarf nicht vom anrechenbaren/bereinigten Einkommen gedeckt, so besteht Bedürftigkeit und damit Anspruch auf ergänzende Leistungen, siehe Berechnung oben.
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