09-04-2012, 10:37
(08-04-2012, 21:06)Roland67 schrieb: Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss sind zwei gänzlich verschiedene Dinge.So verschieden sind diese Rechtsinstitute gar nicht:
VerfKstnVorschuss erhält nur, wer bedürftig ist, also VKH-fähig ist.
Roland67 schrieb:http://www.ischeidung.de/verfahrenskoste...-_163.htmlda wird's schön erklärt!
Die gesetzliche Grundlage ist § 1360a Abs. 4 BGB!