09-04-2012, 11:32
(09-04-2012, 11:18)Absurdistan schrieb: Super Ibykus: Muss das Wort: Widerspruch nirgends stehen?Nein.
Denn es liegt kein VA (Verwaltungsakt) vor.
Und es handelt sich auch nicht um ein Verwaltungsverfahren.
Der Beistand wird m.W. zivilrechtlich tätig!
Allerdings widerspricht das auch meiner Rechtsauffassung sehr (die aber leider unmaßgeblich ist).
Für mich spricht einiges dafür, dass es sich bei einer amtlichen Vertretung des Kindes in Sachen Unterhalt etc. um hoheitliche Maßnahmen handelt:
der Beistand ist zur Siegelführung berechtigt
er stellt Urkunden aus
er darf EinkommensAuskünfte von Arbeitgebern einholen ..
Man könnte ihm zu recht die Stellung eines 'beliehenen Unternehmers' (wie etwa dem TÜV oder Notaren) zuordnen. Dann hätten wir Väter allerdings auch bessere Abwehrrechte.
Das will man nicht!