(09-04-2012, 11:32)Ibykus schrieb: der Beistand ist zur Siegelführung berechtigt
er stellt Urkunden aus
Nein, siehe SGB VIII - § 59 Abs. 2. Der Beistand darf nicht gleichzeitig die Urkundsperson sein. In den Jugendämtern gibts dafür einen separaten Urkundsbeamten in eigener Abteilung.