carnica,
sorry, Du schreibst uneinsichtig und unwissend weiterhin an der Realität vorbei!
Der Mindest-Kindesunterhalt ist hier gesetzlich geregelt. Darauf bauen auch die Leitlinien auf.
Um die Titulierung des Mindesunterhaltes wird der TO nicht herum kommen. WIE er den Titel vaterfreundlich gestaltet, das ist eine andere Frage. Geht das streitig zum Gericht, dann verringern sich seine Gestaltungsmöglichkeiten!
Nach den Leitlinien ist er kein Mangelfall und muß froh sein, wenn er der Mutter keinen BU zahlen muß. Eine schnelle Verbesserung seiner finanziellen Situation liegt im Antrag beim Jobcenter auf ergänzende Leistungem, auf 'Aufstockung'. Ich sehe dazu in diesem Fall keine sinnvolle und gute Alternative.
sorry, Du schreibst uneinsichtig und unwissend weiterhin an der Realität vorbei!
Der Mindest-Kindesunterhalt ist hier gesetzlich geregelt. Darauf bauen auch die Leitlinien auf.
Um die Titulierung des Mindesunterhaltes wird der TO nicht herum kommen. WIE er den Titel vaterfreundlich gestaltet, das ist eine andere Frage. Geht das streitig zum Gericht, dann verringern sich seine Gestaltungsmöglichkeiten!
Nach den Leitlinien ist er kein Mangelfall und muß froh sein, wenn er der Mutter keinen BU zahlen muß. Eine schnelle Verbesserung seiner finanziellen Situation liegt im Antrag beim Jobcenter auf ergänzende Leistungem, auf 'Aufstockung'. Ich sehe dazu in diesem Fall keine sinnvolle und gute Alternative.