09-04-2012, 18:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-04-2012, 18:13 von Camper1955.)
Um einen Zusammenhang zwischen der Revisionsbegründung vom 29.03.2012 und der Entscheidung des OLG vom März/2010 herzustellen, hat "p" dankenswerter Weise, den letzten Satz des Punktes d) fett markiert.
Darum geht es mir in diesem Verfahren.
Wie hoch ist mein Selbstbehalt tatsächlich?
Reichen 770 € bzw. 900 € aus, oder brauche ich mehr.
Darüber muss nun das OLG in erster Linie befinden, nachdem das Landgericht eine Erhöhung des Selbstbehaltes für nicht erforderlich gehalten hat.
Camper
Darum geht es mir in diesem Verfahren.
Wie hoch ist mein Selbstbehalt tatsächlich?
Reichen 770 € bzw. 900 € aus, oder brauche ich mehr.
Darüber muss nun das OLG in erster Linie befinden, nachdem das Landgericht eine Erhöhung des Selbstbehaltes für nicht erforderlich gehalten hat.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.