10-04-2012, 14:33
wenn solche Ausgaben in Unterhaltsverfahren mein zu berücksichtigendes Einkommen mindern würden, würde ich klagen was das Zeug hält!
Grundsätzlich also (-)
Ob's Ausnahmen gibt, weiß ich nicht (allerdings halte ich sie für höchst unwahrscheinlich).
Mglw. dann, wenn in Deine Rechte zu unrecht eingegriffen wurde und Du den Übergriff erfolgreich abgewehrt hast.
Nach meinem Rechtsempfinden aber eine durchaus sinnvolle Frage.
Vielleicht wissen Andere mehr?
Grundsätzlich also (-)
Ob's Ausnahmen gibt, weiß ich nicht (allerdings halte ich sie für höchst unwahrscheinlich).
Mglw. dann, wenn in Deine Rechte zu unrecht eingegriffen wurde und Du den Übergriff erfolgreich abgewehrt hast.
Nach meinem Rechtsempfinden aber eine durchaus sinnvolle Frage.
Vielleicht wissen Andere mehr?