10-04-2012, 19:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-04-2012, 20:04 von Absurdistan.)
Dann sollte die Broschüre bis zur Überarbeitung nicht mehr verteilt werden. Denn so wie sie auch vom JA interpretiert wird richtet sie Schaden an.
Dadurch das uneheliche Väter jetzt die Möglichkeit haben die gem. S einzuklagen, falls sich die Partnerin weigert (was viele machen), werden reichlich Streitigkeiten produziert, was Umgangsregelungen zur Folge haben wird.
Dadurch das uneheliche Väter jetzt die Möglichkeit haben die gem. S einzuklagen, falls sich die Partnerin weigert (was viele machen), werden reichlich Streitigkeiten produziert, was Umgangsregelungen zur Folge haben wird.