11-04-2012, 14:50
(11-04-2012, 14:00)karlma schrieb: Soso!
Hatte ich doch gerade neulich anders: ....
Die Verursachung lag eindeutig allein auf Seiten der Mutter. Sie wollte aber die Lage nicht wahrhaben.
Sauerei!
Früher (§ 20a FGG) war die isolierte Beschwerde gg Kostenentscheidungen nicht zulässig.
Nach neuem FamFG gg Kostenentscheidungen (§ 81 FamFG) schon!
Monatsfrist beachten (§ 64 Abs.1 FamFG)!
p schrieb:Der Richter kann die Kosten nahezu beliebig verteilen. Prinzip ist dabei meistens: 1. Wer Geld hat, der zahlt und 2. Der Vater hat Geld zu haben.lach!
Wir müssen ihnen eben den Unterschied zw 'Können' und 'Dürfen' beibringen!
Die Beschwerden dagegen ins Netz stellen, damit auf eine weitere -gängige- Väterbenachteiligung aufmerksam gemacht wird.