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wegen Krankheit/Job getrennt Lebend// Probleme FA etc..
#6
(11-04-2012, 17:45)karlma schrieb: ... Die Gemeinschaft gilt als nicht nur vorübergehend aufgehoben. Es wird nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet, sondern Unterhalt gewährt bei entsprechender Kombination Bedürftigkeit / Leistungsfähigkeit...

Die Pfändungsfreigrenze richtet sich meines Wissens nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und nicht nach der Steuerklasse.

Danke für die Info karlma,

darf ich diesbezüglich 2 kleine fragen an dich richten?
1. wenn das Fa die gemeinschaft als "nicht nur vorrübergehend aufgehoben" ansieht, stehen dann meine chancen gut das ich meine ursprüngliche steuerklasse nach meinem gang zum einwohnermeldeamt wieder bekomme?

2. wie kann ich meinem arbeitgeber den temporär davon überzeugen das ich noch verheiratat bin? er richtet sich laut eigener aussage nur nach der steuerklasse, und meine bescheinigung von der schuldnerberatung wegen meines p-kontos ist von Dez 2011, also für ihn nicht aktuell genug...vieleicht eine neue p-bescheinigung? *grübel*

nichtsdestsotrotz vielen vielen dank an euch
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RE: wegen Krankheit/Job getrennt Lebend// Probleme FA etc.. - von Fonzi - 11-04-2012, 18:37

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