11-04-2012, 19:42
FRAGE :
Heute erhielt ich die nachfolgende E-Mail meiner Rechtsanwältin. Bevor ich antworte, möchte ich sagen, dass mir das doch alles sehr verworren vorkommt. Ob das so stimmt?
Es muß dazu erwähnt werden, dass ich ja schon wegen dieser Angelegenheit beim Jugendamt war und die Kindesmutter auch! Ja, wenn das kein Vermittlungsgespräch war, was war es dann? Nun soll der Zirkus schon wieder los gehen? Was ist davon zu halten? Ich selbst hatte die Anwältin darauf hingeweisen, dass es laut OLG Hamm nicht Voraussetzung ist, dass JA anzurufen, da das OLG Koblenz einen erneuten (!) Vermittlungsversuch durch das JA verlangte......
die vorgenannten Unterlagen habe ich erhalten.
Ich weise auch darauf hin, dass es nicht Voraussetzung für die Anrufung des Gerichtes ist das zuvor ein Vermittlungsversuch über das Jugendamt versucht wurde, aber es ist Voraussetzung für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe.
Unabhängig davon was die Kindesmutter schreibt ist ja in der aktuellen Lage keine Vermittlung über das Jugendamt erfolgt. Diese Vermittlung über das Jugendamt ist allerdings Voraussetzung für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Sofern Sie das Verfahren nunmehr ohne Verfahrenskostenhilfe betreiben wollen sind wir selbstverständlich bereit dieses weiter zu führen.
Wir gehen jedoch davon aus, dass auch dann wieder eine Vermittlung über das Jugendamt von Seiten des Gerichtes angeordnet wird, sodass es zunächst durchaus sinnvoll erscheint, die Vermittlung über das Jugendamt durchzuführen und wenn diese gescheitert ist, wovon eher ausgegangen werden kann, das gerichtliche Verfahren neu betrieben wird.
Auch im Hinblick darauf, als Sie den Besprechungstermin hier zwischenzeitlich abgesagt haben, bitten wir um Mitteilung, wie weiter verfahren werden soll.
Heute erhielt ich die nachfolgende E-Mail meiner Rechtsanwältin. Bevor ich antworte, möchte ich sagen, dass mir das doch alles sehr verworren vorkommt. Ob das so stimmt?
Es muß dazu erwähnt werden, dass ich ja schon wegen dieser Angelegenheit beim Jugendamt war und die Kindesmutter auch! Ja, wenn das kein Vermittlungsgespräch war, was war es dann? Nun soll der Zirkus schon wieder los gehen? Was ist davon zu halten? Ich selbst hatte die Anwältin darauf hingeweisen, dass es laut OLG Hamm nicht Voraussetzung ist, dass JA anzurufen, da das OLG Koblenz einen erneuten (!) Vermittlungsversuch durch das JA verlangte......
die vorgenannten Unterlagen habe ich erhalten.
Ich weise auch darauf hin, dass es nicht Voraussetzung für die Anrufung des Gerichtes ist das zuvor ein Vermittlungsversuch über das Jugendamt versucht wurde, aber es ist Voraussetzung für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe.
Unabhängig davon was die Kindesmutter schreibt ist ja in der aktuellen Lage keine Vermittlung über das Jugendamt erfolgt. Diese Vermittlung über das Jugendamt ist allerdings Voraussetzung für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Sofern Sie das Verfahren nunmehr ohne Verfahrenskostenhilfe betreiben wollen sind wir selbstverständlich bereit dieses weiter zu führen.
Wir gehen jedoch davon aus, dass auch dann wieder eine Vermittlung über das Jugendamt von Seiten des Gerichtes angeordnet wird, sodass es zunächst durchaus sinnvoll erscheint, die Vermittlung über das Jugendamt durchzuführen und wenn diese gescheitert ist, wovon eher ausgegangen werden kann, das gerichtliche Verfahren neu betrieben wird.
Auch im Hinblick darauf, als Sie den Besprechungstermin hier zwischenzeitlich abgesagt haben, bitten wir um Mitteilung, wie weiter verfahren werden soll.