12-04-2012, 17:54
mh... ich hatte ja angeboten, einen richtig und nachvollziehbar errechneten Zahlbetrag zu akzeptieren. Jetzt bekomme ich von der Gegenseite (kein Fachanwalt Familienrecht) bevor überhaupt alle Zahlen feststehen ein Vergleichsangebot der Kategorie "freies Greifen", obwohl vor einigen Jahren schon ´mal eine differenzierte gerichtliche Berechnung vorgenommen wurde, an der man sich hätte orientieren können. Wie soll man so etwas werten? Wenn ich jetzt das Vergleichsangebot ablehne - ermöglicht das der Gegenseite, unmittelbar VKH zu beantragen? Und könnte ich dagegen noch "Mutwilligkeit" einwänden: Denn ich bin ja immer noch bereit, den sich aus einer entsprechenden Berechnung ergebenden Zahlbetrag zu leisten. Und könnte ich die Ablehnung des VKH-Antrages noch selber machen, oder bräuchte ich dazu schon ´nen Anwalt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...