12-04-2012, 22:24
Vorsicht bei aussergerichtlichen Vergleichsangeboten!
Einen aussergerichtlichen Vergleich muss man erfüllen, ob man Einkommen hat oder nicht. Bei gerichtlich festgelegter Unterhaltshöhe kann man immer noch Abänderungsklage führen, wenn man als Pflichtiger arbeitslos werden sollte.
Austriake
Einen aussergerichtlichen Vergleich muss man erfüllen, ob man Einkommen hat oder nicht. Bei gerichtlich festgelegter Unterhaltshöhe kann man immer noch Abänderungsklage führen, wenn man als Pflichtiger arbeitslos werden sollte.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1