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Frage an die Sozialversicherungsexperten
#1
Mal eine Frage an die Sozialversicherungsexperten:

Exe lässt sich zwei Jahren arbeitsunfähig krank schreiben (noch nicht geschieden, derzeit noch in der Trennungsphase), davor hatte sie einen 400-Euro-Job. Krankengeld von der Krankenkasse gibt es nicht. Nach Aufforderung durch den Pflichtigen hat Exe angeblich einen Antrag auf Verrentung gestellt. Dieser sei abgelehnt worden mit der Begründung, im Zeitraum 2007 bis 2012 seien keine Pflichbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt worden.

Exe hat aber ein eigenes Beitragskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung und auch Ansprüche im Falle der dauernden Erwerbsunfähigkeit (wie hoch, steht auf einem anderen Blatt).

Ich bemühe mich gerade, den Original-Ablehnungsbescheid in die Hand zu bekommen. Angeblich sind darauf handschriftliche Anmerkungen des Sachbearbeiters bei der Rentenversicherung, die Antragstellerin (Exe) solle doch ALG 2 beantragen.
Exen-Anwältin argumentiert nun, da die RV nicht leiste und Grundsicherung sicherzustellen sei, müsse ich eben leisten.
Ich werde mich dagegen zur Wehr setzen, unter anderem deswegen, weil die Exe nicht an einer ehebedingten Krankheit leidet.

Nun zur Kernfrage: kann sich die Rentenversicherung so einfach vor der Versicherungsleistung drücken? Begutachtung der Exe hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit ist vom Gericht angeordnet, aber noch nicht erfolgt. Kann (je nach Ausgang der Begutachtung) das Ergebnis gegenüber der Rentenversicherung verwendet werden?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Frage an die Sozialversicherungsexperten - von Austriake - 13-04-2012, 12:44
RE: Frage an die Sozialversicherungsexperten - von karlma - 13-04-2012, 15:19
RE: Frage an die Sozialversicherungsexperten - von Nappo - 13-04-2012, 16:25

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