13-04-2012, 16:25
Da es sich nicht um eine "ehebedingte" Krankheit handelt, kannst Du höflich die Rattin darauf verweisen, dass sie - wie so viele - keine Ahnung hat.
a. Exe gehört zur ARGE. Dort stellt sie Antrag auf ALG II. Dann sagt sie, dass sie wegen Krankheit nicht vermittelbar ist, weshalb die ARGE das dann prüft. Fällt die ärztliche Begutachtung für die Exe "positiv" aus, wird sie von der ARGE verwiesen an die "Grundsicherung" (Andere Abteilung). Dort sind all diejenigen, die eben nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind. (Die unterliegen im SGB weitgehend der Gesetzgebung der "alten" Sozialhilfe)
Heißt: Liebe Anwältin, bitte geben Sie diesen heißen Tipp an meine Ex-Frau weiter, denn dort bekommt die geholfen! Ich selbst habe leider nicht den Status einer Sozialbehörde und verfüge auch nicht über entsprechende Mittel derselbigen ;-)
b. Sie kann natürlich EU-Rente bei der gesetzl. Rentenvers. beantragen. Diese prüft (!) ob die Voraussetzungen überhaupt vorliegen, dass sie Anspruch hat. Siehe oben @karlma
Aufteilung : Volle EU Rente : Versicherter kann nur weniger als 3 Std pro Tag arbeiten (oder eben gar nicht)
3-6 Std. pro Tag = Halbe EU Rente ; ab 6 Stunden : Nx gibt's
Die gesetzl RV prüft das ärztliche Gutachten und schickt sie nochmals zum eigenen Gutachter.
a) Dann wird EU-Rente (sofern sie überhaupt Anspruch hat) i.d.R. abgelehnt.
b) Widerspruch einlegen
c) Widerspruch wird abgelehnt (dauert 3 Monate bis die sich melden)
d) Klage beim Sozialgericht. Sozialgericht bennennt neuen Gutachter
e) Gutachten fällt (vielleicht) positiv aus. Dann Termin beim Sozialgericht
f) Sozialgerichtsverfahren
Peng ;-)
Wenn sie einen 400 € Job (nur) hatte, wird sie sowieso keinen Anspruch auf EU-Rente haben.
Insofern hat der Sachbearbeiter der RV Recht!
a. Exe gehört zur ARGE. Dort stellt sie Antrag auf ALG II. Dann sagt sie, dass sie wegen Krankheit nicht vermittelbar ist, weshalb die ARGE das dann prüft. Fällt die ärztliche Begutachtung für die Exe "positiv" aus, wird sie von der ARGE verwiesen an die "Grundsicherung" (Andere Abteilung). Dort sind all diejenigen, die eben nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind. (Die unterliegen im SGB weitgehend der Gesetzgebung der "alten" Sozialhilfe)
Heißt: Liebe Anwältin, bitte geben Sie diesen heißen Tipp an meine Ex-Frau weiter, denn dort bekommt die geholfen! Ich selbst habe leider nicht den Status einer Sozialbehörde und verfüge auch nicht über entsprechende Mittel derselbigen ;-)
b. Sie kann natürlich EU-Rente bei der gesetzl. Rentenvers. beantragen. Diese prüft (!) ob die Voraussetzungen überhaupt vorliegen, dass sie Anspruch hat. Siehe oben @karlma
Aufteilung : Volle EU Rente : Versicherter kann nur weniger als 3 Std pro Tag arbeiten (oder eben gar nicht)
3-6 Std. pro Tag = Halbe EU Rente ; ab 6 Stunden : Nx gibt's
Die gesetzl RV prüft das ärztliche Gutachten und schickt sie nochmals zum eigenen Gutachter.
a) Dann wird EU-Rente (sofern sie überhaupt Anspruch hat) i.d.R. abgelehnt.
b) Widerspruch einlegen
c) Widerspruch wird abgelehnt (dauert 3 Monate bis die sich melden)
d) Klage beim Sozialgericht. Sozialgericht bennennt neuen Gutachter
e) Gutachten fällt (vielleicht) positiv aus. Dann Termin beim Sozialgericht
f) Sozialgerichtsverfahren
Peng ;-)
Wenn sie einen 400 € Job (nur) hatte, wird sie sowieso keinen Anspruch auf EU-Rente haben.
Insofern hat der Sachbearbeiter der RV Recht!