13-04-2012, 23:10
Wer was letztlich bekommt, wird erst bei der Hausrataufteilung vor Gericht entschieden - sofern man sich nicht unter sich einigt. Typischerweise wird bei der Hausrataufteilung am meisten gestritten, obwohl gerade das der lächerlichste Schwachsinn ist. Gebrauchter Krempel ist nur in den Augen der Expartner teuer, kühl berechnet ist das ein Streit um heisse Luft.
Vergiss die Möbel. Wenn das keine Antiquitäten mit Expertise sind, dann liegt ihr Restwert lächerlich niedrig. Es ist auch weder Problem, Beinbruch oder Schande, nach einer Scheidung halt eine Zeitlang mit gebrauchten IVAR-Regalen zu leben. Ältere Haushaltsgeräte kriegt man nachgeworfen, Konsumgüter sind heutzutage billigste Überflussware. Man sollte eine Scheidung sogar nutzen, um möglichst viel angesammelten Ballast aus der Wohnung zu bekommen.
*Wesentlich* mehr Werte und *wesentlich* teurer ist z.B. der Versorgungsausgleich. Wenn sie nicht selbst durchgehend so viel wie du verdient hat, werden dir die Augen übergehen, was nach den 22 Jahren Ehe von deinen Rentenansprüchen übrigbleibt, immerhin mehr als das halbe Arbeitsleben. So mancher kommt da in Grundsicherungsregionen an, obwohl es zu Ehezeiten nicht so schlecht aussah.
Dein nächster Schritt ist jetzt die Anwaltssuche. Ein Anwalt ist schlicht und ergreifend Vorschrift, ansonsten gelten alle Anträge der Gegenseite als unwidersprochen, weil du ohne Anwalt keinen eigenen Antrag stellen kannst. Dann kannst du auch gleich alles aufgeben und dir die Mühe sparen, rumzuzappeln. Stell einen Antrag für Verfahrenskostenhilfe. Gehe in die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, wenn du das nicht selbst formulieren kannst und der Anwalt das nicht mit erledigt. Wenn wieder blöde Briefe vom Exenanwalt kommen, ignorierst du die und lässt deinen Anwalt machen.
Du musst jetzt auch mal anfangen, dich selbst über den Scheidungsvorgang zu informieren - etwas, das spätestens bei der ersten Krise längst angebracht geworden wäre. Im Moment stehst du noch ganz am Anfang, wenn du sogar solche Dinge wie die Anwaltspflicht noch nicht kennst. Voran, nicht mehr rückwärts!
Vergiss die Möbel. Wenn das keine Antiquitäten mit Expertise sind, dann liegt ihr Restwert lächerlich niedrig. Es ist auch weder Problem, Beinbruch oder Schande, nach einer Scheidung halt eine Zeitlang mit gebrauchten IVAR-Regalen zu leben. Ältere Haushaltsgeräte kriegt man nachgeworfen, Konsumgüter sind heutzutage billigste Überflussware. Man sollte eine Scheidung sogar nutzen, um möglichst viel angesammelten Ballast aus der Wohnung zu bekommen.
*Wesentlich* mehr Werte und *wesentlich* teurer ist z.B. der Versorgungsausgleich. Wenn sie nicht selbst durchgehend so viel wie du verdient hat, werden dir die Augen übergehen, was nach den 22 Jahren Ehe von deinen Rentenansprüchen übrigbleibt, immerhin mehr als das halbe Arbeitsleben. So mancher kommt da in Grundsicherungsregionen an, obwohl es zu Ehezeiten nicht so schlecht aussah.
Dein nächster Schritt ist jetzt die Anwaltssuche. Ein Anwalt ist schlicht und ergreifend Vorschrift, ansonsten gelten alle Anträge der Gegenseite als unwidersprochen, weil du ohne Anwalt keinen eigenen Antrag stellen kannst. Dann kannst du auch gleich alles aufgeben und dir die Mühe sparen, rumzuzappeln. Stell einen Antrag für Verfahrenskostenhilfe. Gehe in die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, wenn du das nicht selbst formulieren kannst und der Anwalt das nicht mit erledigt. Wenn wieder blöde Briefe vom Exenanwalt kommen, ignorierst du die und lässt deinen Anwalt machen.
Du musst jetzt auch mal anfangen, dich selbst über den Scheidungsvorgang zu informieren - etwas, das spätestens bei der ersten Krise längst angebracht geworden wäre. Im Moment stehst du noch ganz am Anfang, wenn du sogar solche Dinge wie die Anwaltspflicht noch nicht kennst. Voran, nicht mehr rückwärts!