14-04-2012, 15:57
@ Hornträger
Du hast nichts darüber geschrieben, ob deine Frau erwerbstätig ist. Da du kein Einkommen hast, solltest Du von deiner Frau Trennungsunterhalt fordern. zudem hat sie die Hälfte des Kindesunterhalts zu zahlen, wenn das Kind schon 18 Jahre alt ist.
Die Hausratsteilung erfolgt im Rahmen des Scheidungsverfahrens- wenn sie keinen Scheidungsantrag bei Gericht stellt, dann muss sie sich eben gedulden...
Austriake
Du hast nichts darüber geschrieben, ob deine Frau erwerbstätig ist. Da du kein Einkommen hast, solltest Du von deiner Frau Trennungsunterhalt fordern. zudem hat sie die Hälfte des Kindesunterhalts zu zahlen, wenn das Kind schon 18 Jahre alt ist.
Die Hausratsteilung erfolgt im Rahmen des Scheidungsverfahrens- wenn sie keinen Scheidungsantrag bei Gericht stellt, dann muss sie sich eben gedulden...
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1