14-04-2012, 16:13
(14-04-2012, 10:05)webmin schrieb: Ähnlicher Fall nur hieß es damals bei mir:DU wolltest vereinabrungsgemäß Dein Kind abholen, bezw. ergründen, warum es nicht gebracht wurde. Daraus kann man 'berechtigtes Interesse' herleiten.
Zitat:Der Vater habe berechtigtes Interesse gehabt dort gewesen zu sein.....
Der Vater, um den es HIER geht, wußte von der KM, dass diese zur Herausgabe des Kindes -aus welchen Gründen auch immer- nicht bereit war und hätte sich DESWEGEN nicht über die Gewaltschutzauflagen hinwegsetzen dürfen, sondern sich an das FamGericht wenden müssen, um DORT den Umgangsboykott zu beklagen.
Manchmal kommt es auf Details und Feinheiten an.
In der Juristerei eigentlich immer!
Der betreffende Vater muss mit der Einstellung nicht einverstanden sein.
Ich würde mich ggf. wehren. Ob ich Erfolg hätte oder haben könnte, läßt sich dem Sachverhalt leider nicht so ohne Weiteres entnehmen.
Allerdings bin ICH ja auch der Meinung, dass wir uns mit solchen Kreidekreismüttern in einem wenigstens 'kriegsähnlichen' Zustand befinden und diese kindeswohlschädigenden Subjekte unschädlich machen müssen.