15-04-2012, 16:39
@Alle
Danke, ihr habt alle so recht, im Grunde geht es mir ja auch nicht wirklich um den alten Krempel, den Ehestatus, Versorgungsausgleich o.Ä.
Aber wenn ich bedenke, dass meine Noch-Ehefrau -nach allem was sie sich geleistet hat- mir jetzt auch noch die letzten „wertvollsten“ materiellen Gegenstände mit einem gerichtlichen Titel* aus den Rippen leiern will, überkommt mich schlicht die blanke Wut. Das Auto ist immerhin noch ca. 5000€ wert und das Schlafzimmer hat auch über 3000€ gekostet und war 6 Mon. Im Gebrauch.
Ich würde -wenn unbedingt nötig- viel lieber die von ihr beanspruchten Sachen bei eBay verhökern, als dass ich ihr diese "freiwillig" aushändige.
Mit dem Erlös könnte ich mir wenigstens 2 Wochen Malle leisten, was ich mir sonst auf absehbare Zeit von der Backe streichen kann, da mein Krankengeld ausläuft und ich vermutlich einen Antrag auf vorübergehende Rente stellen muß.
Nachdem sie mich mit ihren Lügen und Verunglimpfungen nervlich und damit auch finanziell in den Beinahe-Ruin getrieben hat, hat sie nach den üblichen moralischen Maßstäben jegliches Recht auf Ansprüche mir gegenüber eingebüßt!
>>ich weiß vor Gericht und auf hoher See gelten ganz eigene Maßstäbe, schon klar<<
Ich will morgen als erstes den Antrag auf die Verfahrenskostenbeihilfe stellen und mir einen Termin beim Rechtsanwalt holen.
@Austriake (sie arbeitet in Vollzeit und ihr Einkommen übersteigt das meinige z.Z. um ca. 600€)
Parallel dazu will ich den Antrag auf Trennungsunterhalt stellen oder soll ich das den Anwalt machen lassen? Ich will dem Anwalt natürlich auch nicht unnötig viele Aufgaben übertragen, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob das Verfahren zum Trennungsunterhalt überhaupt von der Verfahrenskostenbeihilfe (wg. Hausrataufteilung) mit erfasst wir oder ob ich dafür einen separaten Antrag wieder stellen muß?
Um meine Gesundheit, werde ich mich vermutlich erst kümmern können, wenn ich demnächst meine Reha antreten darf. Antrag liegt beider RV schon seit 4 Wochen.
LG
PS: * kann meine Noch-Ehefrau auf Grund meiner Ablehnung ihrer Forderungen bez. der Güteraufteilung, direkt einen gerichtlichen Titel für einen Gerichtsvollzieher beantragen?
PPS: Sorry für meine chaotische Schreibe, aber es geht z.Z. nicht besser.
Danke, ihr habt alle so recht, im Grunde geht es mir ja auch nicht wirklich um den alten Krempel, den Ehestatus, Versorgungsausgleich o.Ä.
Aber wenn ich bedenke, dass meine Noch-Ehefrau -nach allem was sie sich geleistet hat- mir jetzt auch noch die letzten „wertvollsten“ materiellen Gegenstände mit einem gerichtlichen Titel* aus den Rippen leiern will, überkommt mich schlicht die blanke Wut. Das Auto ist immerhin noch ca. 5000€ wert und das Schlafzimmer hat auch über 3000€ gekostet und war 6 Mon. Im Gebrauch.
Ich würde -wenn unbedingt nötig- viel lieber die von ihr beanspruchten Sachen bei eBay verhökern, als dass ich ihr diese "freiwillig" aushändige.
Mit dem Erlös könnte ich mir wenigstens 2 Wochen Malle leisten, was ich mir sonst auf absehbare Zeit von der Backe streichen kann, da mein Krankengeld ausläuft und ich vermutlich einen Antrag auf vorübergehende Rente stellen muß.
Nachdem sie mich mit ihren Lügen und Verunglimpfungen nervlich und damit auch finanziell in den Beinahe-Ruin getrieben hat, hat sie nach den üblichen moralischen Maßstäben jegliches Recht auf Ansprüche mir gegenüber eingebüßt!
>>ich weiß vor Gericht und auf hoher See gelten ganz eigene Maßstäbe, schon klar<<
Ich will morgen als erstes den Antrag auf die Verfahrenskostenbeihilfe stellen und mir einen Termin beim Rechtsanwalt holen.
@Austriake (sie arbeitet in Vollzeit und ihr Einkommen übersteigt das meinige z.Z. um ca. 600€)
Parallel dazu will ich den Antrag auf Trennungsunterhalt stellen oder soll ich das den Anwalt machen lassen? Ich will dem Anwalt natürlich auch nicht unnötig viele Aufgaben übertragen, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob das Verfahren zum Trennungsunterhalt überhaupt von der Verfahrenskostenbeihilfe (wg. Hausrataufteilung) mit erfasst wir oder ob ich dafür einen separaten Antrag wieder stellen muß?
Um meine Gesundheit, werde ich mich vermutlich erst kümmern können, wenn ich demnächst meine Reha antreten darf. Antrag liegt beider RV schon seit 4 Wochen.
LG
PS: * kann meine Noch-Ehefrau auf Grund meiner Ablehnung ihrer Forderungen bez. der Güteraufteilung, direkt einen gerichtlichen Titel für einen Gerichtsvollzieher beantragen?
PPS: Sorry für meine chaotische Schreibe, aber es geht z.Z. nicht besser.