15-04-2012, 22:22
(15-04-2012, 16:39)Hornträger schrieb: PS: * kann meine Noch-Ehefrau auf Grund meiner Ablehnung ihrer Forderungen bez. der Güteraufteilung, direkt einen gerichtlichen Titel für einen Gerichtsvollzieher beantragen?Nein. Die Herausgabe kann sie nur für Dinge verlangen, die nachweislich ihr gehören.
Also entweder per Kaufvertrag oder sonstigem Eigentumsbeleg oder nach richterlichem Beschluss.