16-04-2012, 23:17
Da liegen ein paar Missverständnisse vor. An deinem geschilderten Verhalten beim Unterhalt ist nichts, was ich kritisieren würde. Es ist optimal, wenn du zufrieden bist, die Ex zufrieden ist, niemand vor Gericht geht sondern ihr die Dinge unter euch regeln könnt. Besser gehts nicht. Solange die Beteiligten zufrieden sind, ist alles in bester Ordnung.
Soweit ich das sehe, bist du in der Tat überhaupt nicht grosszügig und zahlst auch nicht zu viel. Du zahlst nur das, was du ohnehin zahlen musst, wenn es vor Gericht gehen würde, nämlich was "ihr zusteht". Du hast Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB zu bezahlen in Höhe des alten Nettogehalts der Ex, begrenzt bis zu 3/7 deines Gehalts. Dass du mit einer ALG 2 Empfängerin ins Bett bist, glaube ich nicht. Hinzu kommt ein nicht unerheblicher Kindesunterhalt in den höchsten Einkommensstufen. Hinzu kommen weitere Kosten für Mutter und Kind, Krankenversicherung, Betreuungskosten, Erstausstattung, Sonderbedarfe, Mehrbedarfe. Du machst also nichts anderes wie das, zu was man dich ohnehin zwingen würde, wenn du nicht parierst. Vielleicht sogar zu wenig.
Deine Meinung in Ehren über andere Elternteile, die finanziell und menschlich kaputt gegangen sind, aber da machst du einen absolut ahnungslosen Eindruck. So viel vom Forum kannst du nicht gelesen haben. Deine Hinnahme des alleiniges Sorgerechts auf Zuruf verstärkt allerdings die Indizien, du wärst ein Fake mit einer konstruierten Fantasiegeschichte. Jeder normale Elternteil, der ein gutes Verhältnis mit dem anderen hat und wenigstens ansatzweise Verantwortung für sein Kind tragen will (willst dus?), versucht sich dem Kindeswohl entsprechend zu verhalten, wozu auch die gemeinsame Sorge gehört, was du zum Beispiel auch vom Justizministerium anlässlich der Gesetzesreform des §1626a BGB schriftlich gesagt bekommst. Jemand, der seinen finanziellen Einsatz und sein gutes Verhältnis so sehr betont, würde dem Kind niemals den zweiten ihm zur Sorge verpflichteten Elternteil vorenthalten, ausser du siehst dich in Wirklichkeit selbst als der Ärgermacher, vor dem du warnst.
Deshalb glaube ich, du willst da einfach noch etwas Schub auf den Provokationsmotor draufgeben. Schön, wenns dir Spass macht, aber es wird halt nichts bewirken.
(16-04-2012, 22:29)verwundert schrieb: Dann wurde mir noch unterstellt ich würde Unterhalt bezahlen, weil ich ein schlechtes Gewissen habe, wegen meiner Freundin. Dem ist nicht so, ich bezahle seit ich mit meiner neuen Freundin zusammen bin nicht mehr Unterhalt wie davor auch.
Soweit ich das sehe, bist du in der Tat überhaupt nicht grosszügig und zahlst auch nicht zu viel. Du zahlst nur das, was du ohnehin zahlen musst, wenn es vor Gericht gehen würde, nämlich was "ihr zusteht". Du hast Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB zu bezahlen in Höhe des alten Nettogehalts der Ex, begrenzt bis zu 3/7 deines Gehalts. Dass du mit einer ALG 2 Empfängerin ins Bett bist, glaube ich nicht. Hinzu kommt ein nicht unerheblicher Kindesunterhalt in den höchsten Einkommensstufen. Hinzu kommen weitere Kosten für Mutter und Kind, Krankenversicherung, Betreuungskosten, Erstausstattung, Sonderbedarfe, Mehrbedarfe. Du machst also nichts anderes wie das, zu was man dich ohnehin zwingen würde, wenn du nicht parierst. Vielleicht sogar zu wenig.
Deine Meinung in Ehren über andere Elternteile, die finanziell und menschlich kaputt gegangen sind, aber da machst du einen absolut ahnungslosen Eindruck. So viel vom Forum kannst du nicht gelesen haben. Deine Hinnahme des alleiniges Sorgerechts auf Zuruf verstärkt allerdings die Indizien, du wärst ein Fake mit einer konstruierten Fantasiegeschichte. Jeder normale Elternteil, der ein gutes Verhältnis mit dem anderen hat und wenigstens ansatzweise Verantwortung für sein Kind tragen will (willst dus?), versucht sich dem Kindeswohl entsprechend zu verhalten, wozu auch die gemeinsame Sorge gehört, was du zum Beispiel auch vom Justizministerium anlässlich der Gesetzesreform des §1626a BGB schriftlich gesagt bekommst. Jemand, der seinen finanziellen Einsatz und sein gutes Verhältnis so sehr betont, würde dem Kind niemals den zweiten ihm zur Sorge verpflichteten Elternteil vorenthalten, ausser du siehst dich in Wirklichkeit selbst als der Ärgermacher, vor dem du warnst.
Deshalb glaube ich, du willst da einfach noch etwas Schub auf den Provokationsmotor draufgeben. Schön, wenns dir Spass macht, aber es wird halt nichts bewirken.