17-04-2012, 15:51
(17-04-2012, 09:59)p schrieb:§ 1680 Abs. 2 S. 2 BGB stellt in seiner Rechtsfolge darauf ab, ob die SR-Übertragung bei Tod der bis dato wg. 1626a BGB allein sorgeberechtigten Mutter auf den Vater dem Kindeswohl dienlich ist.(17-04-2012, 00:56)verwundert schrieb: Meine Ex-Freundin hat damals schon gefragt, was ist, wenn ihr etwas passieren sollte und da hat die Frau vom JA gesagt, dass ich dann als leiblicher Vater, wenn dem nichts entgegenstünde und das Kind mich kennt das Sorgerecht übertragen bekäme.Das ist nur eine Wahrscheinlichkeit und keine Sicherheit, zudem wird dafür ein Gerichtsverfahren mit zustimmendem Richter und andere Dritte benötigt.
Diese Kindeswohlprüfung steht unter den strengsten Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Wenn keine entgegenstehenden Gründe zu besorgen sind, dann gilt der verfassungsimmanente Grundsatz des Vorrechts der Eltern - dann MUSS übertragen werden.
Ein kleiner Bezug zur beabsichtigten Neuregelung des SR-Zugangs für nicht verheiratete Väter:
Dort soll neuerdings die Kindeswohlprüfung nach der Maßgabe erfolgen, dass die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht!
In diesem Fall sind -ich hatte ja schon andererorts darauf hingewiesen- dem mütterlichem Gezanke (sie lebt ja noch im Gegensatz zu 1680 Abs. 2 BGB) weiterhin Tür und Tor geöffnet, weshalb ich keinen Fortschritt in der geplanten Neuregelung (Entwurf) erblicken kann.
Man hätte mich möglicherweise überzeugen können, wenn im Entwurf die Übertragung des gemSR von den gleichen Voraussetzungen abhängig gemacht worden wäre, wie sie beim Tod der KM gelten.
Ich finde es schon sehr auffällig und wenig beruhigend, dass man offensichtlich einen anderen Weg bevorzugt.
Warum wohl?
Meine Meinung:
Nach wie vor soll der nicht verheiratete Vater das gemSR grundsätzlich NICHT erhalten, solange die allein sorgeberechtigte Kindsmutter lebt und dem nicht zustimmt (und sich infolgedessen darüber streitet, was zu den bekannten Ablehnungen führt).
Ich kann in diese Regelung auch beim besten Willen keine für uns Väter positive Entwicklung hinein interpretieren.