17-04-2012, 22:37
Meine Meinung:
Die Anwältin wird zu deinen Nachteil agieren, auf nichts eingehen. Die bezieht ihren Streitwert aus der Höhe der Forderung, daher wird die mehr fordern, als das Gericht in einen evtl. Urteil. Evtl. wird sie dir als nächstes mit der Klage drohen, wenn du ihren Betrag nicht anerkennst. Nicht einschüchtern lassen !
Da die Tochter anscheinend kein eigenes Einkommen hat, würde ich davon ausgehen, dass die Anwältin erst mal Prozesskostenhilfe beantragt. Das ist dann ein Prozesskostenhilfeprüfverfahren, noch keine Klage! Die Anwältin muss aber bereits alle ihre Argumente reinschreiben.
Das Gericht wird dann eine Stellungnahme von dir anfordern, da würde ich dann alle Argumente reinschreiben. Vermutlich wird dann per Beschluss Prozesskostenhilfe für einen Teilbetrag der Forderung der Anwältin bewilligt werden. Aus dem Teilbetrag kannst dann ersehen, wie hoch das Urteil ausfallen wird und von welchen Argumenten das Gericht ausgeht. Gegen so einen Beschluss kann Beschwerde erhoben werden.
Wenn du dann den Betrag im folgenden Prozess sofort anerkennst, zahlt die Prozesskosten und Anwaltskosten die Tochter.
Die Anwältin wird zu deinen Nachteil agieren, auf nichts eingehen. Die bezieht ihren Streitwert aus der Höhe der Forderung, daher wird die mehr fordern, als das Gericht in einen evtl. Urteil. Evtl. wird sie dir als nächstes mit der Klage drohen, wenn du ihren Betrag nicht anerkennst. Nicht einschüchtern lassen !
Da die Tochter anscheinend kein eigenes Einkommen hat, würde ich davon ausgehen, dass die Anwältin erst mal Prozesskostenhilfe beantragt. Das ist dann ein Prozesskostenhilfeprüfverfahren, noch keine Klage! Die Anwältin muss aber bereits alle ihre Argumente reinschreiben.
Das Gericht wird dann eine Stellungnahme von dir anfordern, da würde ich dann alle Argumente reinschreiben. Vermutlich wird dann per Beschluss Prozesskostenhilfe für einen Teilbetrag der Forderung der Anwältin bewilligt werden. Aus dem Teilbetrag kannst dann ersehen, wie hoch das Urteil ausfallen wird und von welchen Argumenten das Gericht ausgeht. Gegen so einen Beschluss kann Beschwerde erhoben werden.
Wenn du dann den Betrag im folgenden Prozess sofort anerkennst, zahlt die Prozesskosten und Anwaltskosten die Tochter.