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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#64
Hallo masku,

also ich kann Dir nur folgende lnfo´s erteilen:

- berufsbedingte Aufwendungen, die höher sind wie die übliche 5%-Pauschale müssen nachgewiesen werden und sind dann abzugsfähig.

-die Vorsorgeaufwendungen müssen ebenso berücksichtigt werden.

- Der Unterhalt für Deine zweite Tochter in Höhe von 291,-€ muss komplett von Deinem Netto abgezogen werden, da diese Tochter ja noch minderjährig ist, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Und minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder sind meines Wissens nach vorrangig vor den volljährigen unterhaltsberechtigten Kindern zu bedienen.

Die soeben genannten drei Punkte müssten meines Wissens nach auf alle Fälle von Deinem Nettoeinkommen abgezogen werden.

- Der Wohnvorteil ist so ne Sache: Ist das Haus, in dem Deine Ex wohnt, schuldenfrei? Sollten nämlich noch Belastungen auf dem Haus sein, könnte der Richter die Belastung gegen den Wohnvorteil aufrechnen. Ist aber richterabhängig.

- Weiterhin wäre zu prüfen, da Deine Ex-Frau ja nur Teilzeit arbeiten geht, und somit nicht voll leistungfähig ist, inwiefern der neue Ehemann Zahlungen an Deine Ex leisten kann. Das Unterhaltsrecht sieht es ja nun einmal so vor, dass wenn ein Elternteil nicht voll leistungsfähig ist, aber neu verheiratet ist, der neue Ehepartner Unterhalt gewähren muss, um damit das Einkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils aufzustocken, damit dieser seinem Kind gegenüber leistungsfähig wird. Diese Prüfung würde ich an Deiner Stelle auch vornehmen lassen.

Ich hoffe, Dir damit etwas weitergeholfen zu haben. Ob ich der Anwältin selbst noch einmal antworten würde? Ich weiss nicht so recht. Huh
Sollte es zu einer Klage kommen, herrscht sowieso Anwaltspflicht. Es wäre evtl., ich betone evtl.!! ratsam, die zukünftige Korrespondenz ab sofort nur noch über einen eigenen Anwalt laufen zu lassen.
Voraussetzung hier ist aber, dass Du wirklich einen sehr guten und sehr engagierten Anwalt findest, wo leider das Problem schon anfängt. Haben wir selbst gerade durch. Aber vielleicht ist ja jemand hier im Forum, der Dir einen richtig guten Anwalt empfehlen kann?

Ich kann Dir nur den Rat geben, auch Deinem eigenen Anwalt genauestens auf die Finger zu schauen, und nachzuprüfen, was er oder sie so fabriziert. Aber da bekommst Du hier im Forum auch garantiert jederzeit weitergeholfen.

LG, Familienmensch. Heart
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von familienmensch - 17-04-2012, 23:21
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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