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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#65
M. E. kannst Du erst ´mal Belege über das Einkommen der KM verlangen und den Hinweis auf den Wohnvorteil geben; ebenso auf die entsprechende (lt.@p) richtige Vorschrift zum Schonvermögen hinweisen; hierbei ergäbe sich dann auch die Frage, weshalb der PKW Deiner Tochter nicht als Vermögen einbezogen ist.

Allein daraus ergäbe sich dann die Notwendigkeit einer Neuberechnung, die für Dich nur günstiger ausfallen kann, weshalb Du Deinen bisherigen Zahlbetrag m. E. beibehalten kannst.

Um Angaben und Nachweise zu Deinem Einkommen wirst Du nicht herumkommen; gleichzeitig würde ich die aus meiner Sicht berechtigten Bereinigungen mitteilen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von wackelpudding - 17-04-2012, 23:28
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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