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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#68
Hallo masku, ich wuerde aus den Angaben der Anwaeltin ueber das Einkommen der Mutter plus Wohnvorteil und Deinen Einkuenften abzgl. anrechenbarer Kosten eine Unterhaltsberechnung anfertigen und diese zusammen mit Deiner Vermoegens-/Schonvermoegensberechnung der Tochter an die Anwaeltin schicken.

Erster Schritt ist die Anfertigung der Berechnung. Vielleicht kannst Du sie ja hier einstellen zur Ueberpruefung.

Zweiter Schritt ist die Formulierung eines minimalkooperativen Schreibens an die Anwaeltin, da helfe ich gerne.
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Nathan - 18-04-2012, 06:41
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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