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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#36
Hab der Tante eine Mail geschrieben und prompt kam Antwort,
die da lautet:


Sehr geehrter Herr XY,

der Ermittlungsbogen fehlt noch in dem Sie Ihre persönlichen Verhältnisse
offen legen müssen!
Mit Schreiben vom 26.03.2012 hatten Sie mir mitgeteilt, dass Sie den nicht
vorlegen weil Sie nicht wüssten, ob dies für Sie positiv oder negativ ist:

Ich hatten Ihnen sodann mit Schreiben vom 28.03.2012 mitgeteilt, dass Sie
zur Vorlage verpflichtet sind.

Eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde über 105 % des gesetzlichen
Mindestunterhalts ab dem 01.03.2012 haben Sie mir bis heute auch noch nicht
vorgelegt!!!

Mit freundlichen Grüßen
die liebe Tante vom Amt


Sagt mal, gehts der noch gut?
1. Bin ich nicht verpflichtet diesen Bogen auszufüllen, nur dazu meine Verhältnisse offen zu legen
2. Lasse ich titulieren, was ICH will.

Wie kann ich denn eine schöne süffisante Antwort formulieren?
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RE: Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? - von masku - 18-04-2012, 15:49

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