18-04-2012, 16:01
Die Titulierung wird früher oder später auf jeden Fall fällig, sofern deine Ex dort nicht unmissverständlich klar macht, dass sie keinen Unterhaltstitel wünscht. Wenn deine Ex das nicht zustandebringt und du mit den 291 EUR einverstanden bist, musst du titulieren. Da bringt es nichts, etwas zu verzögern.
Zu ihr kannst schreiben, dass sie alle notwendigen Angaben vorliegen hat. Die blosse pauschale Behauptung, es würde etwas fehlen, habe sie zu konkretisieren, was genau fehlt. Insbesondere den zulässigen Teil der Auskunftsforderungen auf dem Ermittlungsbogen hättest du vollständig beantwortet. Welche Form dafür gewählt werde, ändert nichts an der Tatsache, fristgerecht und vollständig Auskunft erteilt zu haben. Wenn sie die Auskünften nicht lesen kann, müsse sie sich eben von einem Vorgesetzten helfen lassen.
Zu ihr kannst schreiben, dass sie alle notwendigen Angaben vorliegen hat. Die blosse pauschale Behauptung, es würde etwas fehlen, habe sie zu konkretisieren, was genau fehlt. Insbesondere den zulässigen Teil der Auskunftsforderungen auf dem Ermittlungsbogen hättest du vollständig beantwortet. Welche Form dafür gewählt werde, ändert nichts an der Tatsache, fristgerecht und vollständig Auskunft erteilt zu haben. Wenn sie die Auskünften nicht lesen kann, müsse sie sich eben von einem Vorgesetzten helfen lassen.