18-04-2012, 19:14
Einen separaten Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand gibt es nicht.
Wenn du durch Kaufvertrag als Käufer eingetragen bist, ist alleine deins.
Auch wenn ihr einen Teil gemeinsam bezahlt habt.
Sie kann aber natürlich einen Antrag auf Zugewinnausgleich stellen, mit der Maßgabe, dass du ja nun scheinbar in der Ehe 10.000,-€ reicher geworden bist da du ja nur 20.000,-€ in die mitgebracht hast aber ein Auto im Wert von 30.000,- (minus Wertverlust) wieder raus trägst.
Wie sieht denn sonst eure Kapitalbilanz aus?
Gibt es da noch mehr Sollbruchstellen um die man sich teuer zanken kann?
Wenn du durch Kaufvertrag als Käufer eingetragen bist, ist alleine deins.
Auch wenn ihr einen Teil gemeinsam bezahlt habt.
Sie kann aber natürlich einen Antrag auf Zugewinnausgleich stellen, mit der Maßgabe, dass du ja nun scheinbar in der Ehe 10.000,-€ reicher geworden bist da du ja nur 20.000,-€ in die mitgebracht hast aber ein Auto im Wert von 30.000,- (minus Wertverlust) wieder raus trägst.
Wie sieht denn sonst eure Kapitalbilanz aus?
Gibt es da noch mehr Sollbruchstellen um die man sich teuer zanken kann?