(18-04-2012, 19:28)beppo schrieb: Evtl. könnte noch eins entstehen, wenn sie das Auto, wie du, nichts als dein Auto deklariert sondern als Familienauto, dass sie braucht, um die Kinder zum Reiten, Golf und Ballet zu bringen.
Dann könnte es tatsächlich als Haushaltsgegenstand ihr zugewiesen werden.
hm..so ähnlich hat sie ihre Forderung wohl angekündigt. Es wäre ja im Anwaltsschreiben als "Familienauto" bezeichnet worden. Sie braucht es meiner Meinung jedoch nicht, da sie ein eigenes Auto hat und das ausreichend ist für sie und unser einzigstes Kind (würde das ihre Argumentation entkräften?).
Wie kann sie denn mein Auto als ihres deklarieren, wenn es komplett auf meinen Namen läuft, nur von mir gefahren wird/wurde und ausschließlich von mir bezahlt wurde und noch wird??