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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#74
Das sowohl von der Anwältin als auch in @nathan Excel-Tabelle verwendete Modell der Haftungsquotenermittlung (sog. Gutdeutsch-Modell = Abzug SB VOR Ermittlung der Haftungsquote) halte ich für falsch und ungerecht. Es ist auch umstritten.

Die Haftungsquote kann auch einfach aus dem Verhältnis der bereinigten Netto-Einkommen berechnet werden. Das Ergebnis ist fairer.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von sorglos - 19-04-2012, 08:09
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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