19-04-2012, 08:09
Das sowohl von der Anwältin als auch in @nathan Excel-Tabelle verwendete Modell der Haftungsquotenermittlung (sog. Gutdeutsch-Modell = Abzug SB VOR Ermittlung der Haftungsquote) halte ich für falsch und ungerecht. Es ist auch umstritten.
Die Haftungsquote kann auch einfach aus dem Verhältnis der bereinigten Netto-Einkommen berechnet werden. Das Ergebnis ist fairer.
Die Haftungsquote kann auch einfach aus dem Verhältnis der bereinigten Netto-Einkommen berechnet werden. Das Ergebnis ist fairer.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #