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Betreuungsgeld - hälftig an die Eltern?
#4
Das Betreuungsgeld gibts doch schon lange, steht in §1615l BGB, Mindesthöhe 770 EUR, nach oben offen Undecided

Plätze in Betreuungseinrichtungen werden extrem hoch subventioniert, trotz manchmal kräftiger Elternbeiträge müssen die Gemeinden enorm dazubuttern. Wenn bald ein Betreuungsanspruch gültig wird, steigen die Kosten noch weiter. Einerseits will man bezahlbare Kinderbetreuung und Wahlfreiheit, andererseits sollen die Eltern, von denen ohnehin keine grossen Steuer- und Wirtschaftsumsätze zu erwarten sind mit ein paar Euro dazu verlockt werden, die teuren Betreuungsplätze nicht zu blockieren. Nach dem Motto "lieber die 200 EUR nehmen und das Kind selber betreuen wie die 700 EUR als Bäckereiverkaufsgehilfin in Teilzeit, davon 200 EUR für die Kinderbetreuung zahlen". Für die Zahnärztin mit 4000 EUR Einkommen bleibt dagegen die Kita attraktiv, Hauptsache sie bekommt einen Platz. So denkt der Staat und aus Sicht der Staates ein gutes Geschäft. Nur mit dem Marketing haperts etwas, hehe.
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RE: Betreuungsgeld - hälftig an die Eltern? - von Bernie - 19-04-2012, 09:42
RE: Betreuungsgeld - hälftig an die Eltern? - von p__ - 19-04-2012, 10:03

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