19-04-2012, 14:31
(19-04-2012, 14:25)Skipper schrieb: Hi Bernie.
Ist doch perfekt!
Nimm den Beschluß, bedanke Dich still dafür und stelle SOFORT Antrag auf ergänzendes ALG II für Deine BG, wie Dir an anderer Stelle schon geraten wurde. Mit dem Beschluß entfällt auch die Notwendigkeit, nach Vorstellungen des Jobcenter einen KU-Titel gerichtlich abändern zu lassen.
Wenn Du ganz cool bist, dann zahlst Du sofort den ausgeurteilten Unterhaltsbetrag und meldest Dich/Euch in verschärfter Notlage beim Jobcenter - ganz offen und wie immer ehrlich!
Deine BG ist vermutlich sehr bedürftig.
Ich stelle später noch eine Bedarfs-/Einkommensberechnung ein.
Über einen ganz schnellen Wechsel in die Rente solltest Du nochmal gut nachdenken.
was heißt BG ???? Warum sollt ich meine Rente nicht nehmen?? ich bin gesundheitlich eingeschränkt und nicht wenig.