19-04-2012, 14:37
Hallo,
habe jetzt den Termin beim Jugendamt zum gemeinsamen Gespräch, mal sehen ob sie den wahrnimmt
...
sie wollte ja absichtlich keine feste Umgangsregelung im ABR-Verfahren, um die Freiheiten für die Pilotenausbildung zu nutzen,
...
wenn Sie sich an die dann vereinbarten Regeln nicht hält, dann fühle ich mich auch nicht daran gebunden und plane wie ich will und sie kann jeden einzelnen Umgangstermin einzeln anfragen, und Anfragen auf Termine innerhalb der nächsten 3 Monate sind aus Prinzip wegen meiner Dienst- und damit Kinderbetreuunsplanung zu kurzfristig
Absagen zählen nicht, da sie die Kinderbetreuung dann für die Absagen zu organisieren hat, tut sie das nicht,entfällt Umgang für 3 Monate
...
ich komme mir schon vor, wie so eine verbitterte Exfrau, aber wisst Ihr wo der Unterschied ist:
mir geht es nicht um die Einschränkung des Umgangs, sondern um die Verlässlichkeit der Aussagen, und Planbarkeit
...
und wenn ich die Ex wäre, dann hätte ich ohne Rücksicht auf die Kinder den Umgang wahrscheinlich erstmal für 6 Monate ausgesetzt, im übrigen habe ich Ihren Umgang in den letzten 18 Monaten kein einziges Mal ausgesetzt (Weihnachten übrigens von 24-31.12 bei Ihr, sie wollte bis 2.1., aber das war mir doch zuviel)
...
nach obigen Plan bekommt die Ex soviel Umgang wie sie will, sie muss sich nur an die Regeln halten, tut sie das nicht, reduziert sich der Umgang im Zweifel auf 0
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manchmal muss man den Krieg, der einem aufgezwungen wird, führen um Frieden zu schaffen
habe jetzt den Termin beim Jugendamt zum gemeinsamen Gespräch, mal sehen ob sie den wahrnimmt
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sie wollte ja absichtlich keine feste Umgangsregelung im ABR-Verfahren, um die Freiheiten für die Pilotenausbildung zu nutzen,
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wenn Sie sich an die dann vereinbarten Regeln nicht hält, dann fühle ich mich auch nicht daran gebunden und plane wie ich will und sie kann jeden einzelnen Umgangstermin einzeln anfragen, und Anfragen auf Termine innerhalb der nächsten 3 Monate sind aus Prinzip wegen meiner Dienst- und damit Kinderbetreuunsplanung zu kurzfristig
Absagen zählen nicht, da sie die Kinderbetreuung dann für die Absagen zu organisieren hat, tut sie das nicht,entfällt Umgang für 3 Monate
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ich komme mir schon vor, wie so eine verbitterte Exfrau, aber wisst Ihr wo der Unterschied ist:
mir geht es nicht um die Einschränkung des Umgangs, sondern um die Verlässlichkeit der Aussagen, und Planbarkeit
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und wenn ich die Ex wäre, dann hätte ich ohne Rücksicht auf die Kinder den Umgang wahrscheinlich erstmal für 6 Monate ausgesetzt, im übrigen habe ich Ihren Umgang in den letzten 18 Monaten kein einziges Mal ausgesetzt (Weihnachten übrigens von 24-31.12 bei Ihr, sie wollte bis 2.1., aber das war mir doch zuviel)
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nach obigen Plan bekommt die Ex soviel Umgang wie sie will, sie muss sich nur an die Regeln halten, tut sie das nicht, reduziert sich der Umgang im Zweifel auf 0
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manchmal muss man den Krieg, der einem aufgezwungen wird, führen um Frieden zu schaffen