SPON
Die Frist für die Vernichtung der Samenspende war abgelaufen. Trotzdem nutzten die Frauenärzte den Samen auf Wunsch der Mutter, die wohl unbedingt Kinder haben wollte.
Bemerkenswert ist, dass der leibliche Vater nicht zahlen muss, dafür aber die Ärzte bis zur Vollendung des 18. lebensjahres der Kinder.
Mal sehen wie die Sache vor dem OLG dann weitergeht.
Ich könnte mir vorstellen, dass dann wieder auf den leiblichen Vater zurückgegriffen wird, da dieser ja irgendwann mal grundsätzlich mit der Vaterschaft einverstanden war, auch wenn zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung das Verhältnis zur Mutter wohl nicht mehr bestand.
Interessant auch manche Kommentare!
Edit: Link korrigiert
Zitat:Zwei Dortmunder Frauenärzte sind zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden. Sie hatten für eine künstliche Befruchtung Sperma verwendet, das längst hätte vernichtet werden müssen. Die Mutter brachte Zwillinge zur Welt, der unfreiwillige Vater sprach von Samenraub.
Die Frist für die Vernichtung der Samenspende war abgelaufen. Trotzdem nutzten die Frauenärzte den Samen auf Wunsch der Mutter, die wohl unbedingt Kinder haben wollte.
Bemerkenswert ist, dass der leibliche Vater nicht zahlen muss, dafür aber die Ärzte bis zur Vollendung des 18. lebensjahres der Kinder.
Mal sehen wie die Sache vor dem OLG dann weitergeht.
Ich könnte mir vorstellen, dass dann wieder auf den leiblichen Vater zurückgegriffen wird, da dieser ja irgendwann mal grundsätzlich mit der Vaterschaft einverstanden war, auch wenn zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung das Verhältnis zur Mutter wohl nicht mehr bestand.
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