19-04-2012, 17:31
Typisch "deutsches Recht". Es geht lediglich darum, eine Versorgungssituation für die Mutter her zu stellen, damit der Staat für dieses Asoziale Verhalten nicht auch noch zahlen muß. Frei nach dem Motto : "Ich zahl? Du zahlst? Besser Du zahlst!"
Die Ärzte waren lediglich seitens der Mutter beauftragt, eine "medizinische" Behandlung durch zu führen. Ob sie haftbar zu machen sind, sollten wirklich andere Instanzen entscheiden, aber es war ja schon das Landgericht und nicht irgendein Amtsrichter, der im Rahemn seiner Karriere dort geblieben ist, wo so Mancher ihn auch sehen will. Auf der untersten Stufe.
Allerdings würde ich für die Frauenärzte auch nicht die Hand ins Feuer legen, ob sie tatsächlich Recht vor dem BGH bekommen. Wäre interessant zu erfahren...
Die Ärzte waren lediglich seitens der Mutter beauftragt, eine "medizinische" Behandlung durch zu führen. Ob sie haftbar zu machen sind, sollten wirklich andere Instanzen entscheiden, aber es war ja schon das Landgericht und nicht irgendein Amtsrichter, der im Rahemn seiner Karriere dort geblieben ist, wo so Mancher ihn auch sehen will. Auf der untersten Stufe.
Allerdings würde ich für die Frauenärzte auch nicht die Hand ins Feuer legen, ob sie tatsächlich Recht vor dem BGH bekommen. Wäre interessant zu erfahren...