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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#77
Hallo Nathan,
zum besseren Durchblick der Thematik habe ich foldgenden Brief an meine Tochter geschickt:

Liebes Kind,

da das Jugendamt nun nicht mehr beratend für Dich tätig ist und Du Deinen Verpflichtungen zur Beibringung diverser Unterlagen bislang nicht nachgekommen bist, fordere ich Dich letztmalig dazu auf, mir folgende Unterlagen bis zum 25.04.2012 zur Verfügung zu stellen:

a) Dein Einkommen ( auch das zu erwartende Einkommen für einen evtl. Ferienjob, usw.)
b) Dein Vermögen (Bank- und Sparguthaben, Fonds, Aktien, Kfz-Kaufvertrag,
Kopie Kfz- Zulassungsbescheinigung Teil I, sonstige Gelder... usw.)
c) Gehaltsabrechnungen Deiner Mutter der letzten 12 Monate, inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und evtl. Bonuszahlung
d) Einkommensteuererklärung aus 2010 Deiner Mutter
e) Den aktuellen Grundbuchauszug ( nicht älter als 1 Monat ) des Grundstückes ( Straße, Hausnummer...)
f) Eine aktuelle Schulbescheinigung
g) Herausgabe des bestehenden Original – Unterhaltsfestsetzungsbeschluss
( umgangssprachlich auch „Titel“ genannt )

Selbstverständlich sind für den Punkt b entsprechende Belege zu erbringen.

Diese ganzen Unterlagen sind notwendig, um Deinen Unterhalt berechnen zu lassen.
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet mir diese zur Verfügung zu stellen.
Tust Du es nicht, oder nur teilweise, verwirkt Dein Unterhalsanspruch komplett .

Alternativ biete ich Dir an:

Falls Du oder Deine Mutter nicht möchte das ich Einblick in die oben genannten Unterlagen erhalte, biete ich Dir an, rückwirkend ab März 2012 bis auf Weiteres 150,00 Euro monatlich an Dich zu überweisen. Den Rest müsstest Du Dir von Mama holen.
In diesem Fall würde ich auf die oben genannten Unterlagen der Punkte a - e verzichten.

Nicht verzichten kann ich auf die Herausgabe des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses.
Diesen erwarte ich auf jeden Fall im Original bis 25.04.2012. Sollte diese Frist verstreichen, muss und werde ich mein Recht einklagen.

Bitte schicke mir die Unterlagen bis zum 25.04.2012 oder teile mir bis dahin mit das Du Dich für die Alternative entschieden hast. Es liegt an Dir, Du hast es selbst in der Hand!

Liebe Grüße
Papa

Nun zu Deinen Fragen:
Willst Du die verlangten Unterlagen liefern oder, so wie die Anwältin, nur die Auskunft erteilen?
Mit Vorlage der Unterlagen habe ich kein Problem.
Nur MUSS Sie bereits alle Unterlagen haben, sonst wüsste Sie nicht mein Einkommen! Woher Sie die auch hat, bestimmt von meiner Tochter, die Sie vom JA bekommen hat, da ich bereits vor Wochen dort Auskunft geben sollte. Das JA hat aber kapituliert, wurde denen bestimmt zu stressig mit mir :-)

Willst Du die Berechnungsmethodik der Anwältin nach WinFam/Beck akzeptieren?
Ganz klar, NEIN! Es fehlen wichtige unterhaltsrelevante Berechnungsgrundlagen!
Wohnvorteil der EX, berufsbedingte Aufwendungen von mir ( 210,00 € ), Unterhalt für Kind 2 ( 291,00 €),
4% Vermögensbildung ( 134,00 € ).

Muss Dein Kindesunterhalt berücksichtigt werden?
Selbstverständlich!

Willst Du Deine zu hohe Stufe der in Düsseldorfer Tabelle akzeptieren?
Natürlich nicht. Die Stufe ist meines Erachtens 1 Stufe zu hoch.

Ist der Wohnvorteil der Ex zu berücksichtigen? In welcher Höhe?
Berücksichtigt werden MUSS dieser auf jeden Fall. Nur weiss ich nicht in welcher Höhe?
Wenn die EX das Haus mieten müsste, wären mit Sicherheit wenigstens 600 - 800 Euro Miete fällig.

Sind die pauschalen 4% Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen?
Ja.

Sind die beruflich bedingten Aufwendungen in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen?
Ja.

Muss das Vermögen der Tochter berücksichtigt werden? Die Schenkung der Grossmutter, das Auto oder beides?
Beides!

Willst Du die Höhe des Schonvermögens bestreiten?
Auf jeden Fall.

Hört sich ziemlich krass an was ich alles fordere.Aber Sie hat es nicht anders gewollt.
Seit Februar laufe ich Ihr hinterher mir die Unteragen auszuhändigen, ohne Erfolg.

Wenn Sie keinen Titel hätte gegen mich, hätte ich die Zahlungen längst eingestellt.
Den Titel wird Sie mir wohl bis zum 25.04. aushändigen!

Was kann ich der Anwältin schreiben?
Habe im Moment eine ziemliche Blockade im Kopf und brauche Eure Vorschläge.

Vielen Dank!
masku
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 19-04-2012, 20:51
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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