19-04-2012, 23:23
(19-04-2012, 23:12)beppo schrieb:(19-04-2012, 22:40)Hagen von Tronje schrieb: Also ist die Wahrscheinlichkeit so gut wie Null, dass es an der Mutter hängen bleibt. Ich meine hier auch zu Recht.Warum zu Recht?
Weil ich nur den KU betrachte.
Hier haben die Ärzte gegen den Vertrag (mit dem Vater) und gegen Gesetz verstoßen. Gegen was hat demgegenüber die Mutter verstoßen? Dazu kommt der "quasi Kreisschluss", wie im Beitrag beschrieben.
Ich finde, dass es klarer wird, wenn man sich das Kind als Anspruchsberechtigten vorstellt.